Schulordnung

1. Vom Umgang miteinander

Eine offene, freundliche Schulatmosphäre ist unser Anliegen. Umgangsformen, die die Beachtung des Mitmenschen und die gegenseitige Rücksichtnahme ausdrücken, werden erwartet. Dazu gehören z.B. gegenseitiges Grüßen, Tür aufhalten, angemessene Kleidung und ein freundlicher Umgangston.
Jede Art von Diskriminierung, Beleidigung, Bedrohung und Gewaltanwendung – auch mit Worten – ist in unserer Schulgemeinde unzulässig (s. Verpflichtungserklärung).
Alle Mitglieder der Erziehungsgemeinschaft, Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern – bemühen sich um den Gebrauch einer angemessenen und menschenwürdigen Sprache und um rücksichtsvollen Umgang miteinander.
Bei Konflikten jeder Art sollen Lösungswege im Gespräch gefunden werden.

  • Zunächst suchen die Betroffenen das Gespräch untereinander:
    • Schüler/innen untereinander
    • Lehrer/innen untereinander
    • Schüler/innen mit betroffener Lehrkraft
    • Eltern mit betroffener Lehrkraft
  • Führt dies zu keiner Lösung, so können Klassen-/Kurssprecherinnen, Klassenlehrer/innen, Verbindungslehrer/innen (SV), Elternbeiräte bzw. Berater eingeschaltet werden.
  • Wir verweisen auch auf das Angebot der Schulseelsorge und des schulpsychologischen Dienstes des Staatlichen Schulamtes.
  • Erst wenn die aufgeführten Gespräche zu keiner Konfliktlösung geführt haben, wird die
    • Schulleitung hinzugezogen.

2. Unterricht

Vor dem Unterricht können sich die Fahrschüler/innen ab 7.15 Uhr in den Klassenräumen
aufhalten.
Der Unterricht beginnt und endet für die Lehrer/innen und Schüler/innen pünktlich.
Sollte eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde nicht bei ihrer Klasse/ihrem Kurs eingetroffen sein, informiert der Klassensprecher/ die Klassensprecherin die Schulleitung über das Sekretariat.
Auch Vertretungsstunden sind verantwortlich zu gestaltende Unterrichtsstunden bzw. Stunden eigenständigen Arbeitens mit Arbeitsaufträgen und werden als solche ernst genommen.
Der Unterricht findet grundsätzlich in den im Plan vorgesehenen Räumen statt.
Raumwechsel werden auf dem Vertretungsplan bekannt gegeben.
Der Besuch schulfremder Besucher (Zuhörer im Unterricht, Referenten, Gastschüler) bedarf der Zustimmung der Schulleitung.
Aushänge werden von der Schulleitung bzw. von beauftragten Lehrkräften abgezeichnet.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind vor dem entsprechenden Termin vorzulegen.
Die Klassenlehrkraft kann eine Schülerin/einen Schüler bis zu drei Tagen beurlauben, jedoch nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien.

3. Pausen

Die Klassenräume werden in den großen Pausen, bei Raumwechsel einer Lerngruppe und nach der jeweils letzten Stunde einer Klasse verschlossen.
Die Schüler/innen der Klassen 5 – 9 gehen während der ersten Pause in die Pausenhöfe.
Für die Klassen 5 und 6 gilt dies auch für die zweite Pause; bei schlechtem Wetter (Regen, Eisglätte) dürfen sich alle Klassen in den eigenen Klassenräumen aufhalten.
Der Aufenthalt in der Cafeteria während der großen Pausen ist nicht gestattet.
Ausnahme: In der zweiten großen Pause darf man zum Verzehr einer Mahlzeit in der Cafeteria bleiben, sofern man auf die Benutzung von Besteck angewiesen ist.)
Fachräume (dies sind unter anderem der Biologie-, Chemie, Physik und Musikraum, die Turnhalle) werden nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten.
Besondere Vorsicht ist auf der Kurhausstraße geboten. Die Straße gehört nicht zum Schulgelände und ist kein Pausenplatz. Dort gilt die Straßenverkehrsordnung.
Besondere Beachtung sollte die Einbahnstraßenregelung finden.

Zum Schutz der Gesundheit ist das Rauchen innerhalb der Schule und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Getränke sollten normalerweise während der Pausen zu sich genommen werden. Trinken aus Wasserflaschen ist in den Klassenräumen erlaubt, nicht in den Fachräumen. Es liegt in jedem Fall in der Verantwortung des unterrichtenden Lehrers, Regelungen diesbezüglich für seinen Unterricht zu treffen. Essen ist während der Unterrichtsstunde grundsätzlich verboten.
Der Genuss von Kaugummis ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Aus Versicherungsgründen ist das Verlassen des Schulgeländes für die Schüler/innen am Vormittag nicht erlaubt. In der Mittagpause können Schüler/innen ab Klasse 7 das Schulgelände verlassen, wenn ein schriftliches Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Die Mittagspause gilt als verlängert, wenn Randstunden zur Mittagspause Freistunden sind.
Für die Ganztagsklassen gelten eigene Regelungen, insbesondere für die Essens- und Neigungszeit.

4. Krankmeldung und Entschuldigung von Schüler/innen

Die Eltern melden die Erkrankung ihrer Tochter / ihres Sohnes bis 8.30 Uhr des ersten Fehltages dem Sekretariat (Tel. 06192-958690 / Fax 06192-9586926/ email: sekretariat@eli-hofheim.de) mit Angabe der Klassenlehrkraft. Die Meldung kann auchdurch einen Mitschüler oder ein Geschwisterkind im Sekretariat erfolgen. In den Klassen
9 und 10 kann ein Mitschüler auch nur den Klassenlehrer informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss der Schule spätestens eine Woche nach Wiedererscheinen vorliegen. Später eintreffende Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. Der Schüler hat dann unentschuldigt gefehlt. Ein in dieser Zeit versäumter schriftlicher Leistungsnachweis kann nicht nachgeschrieben werden. Er wird wie eine Leistungsverweigerung gewertet.
Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler während der Unterrichtszeit, so hat sie/er sich bei einer Lehrkraft zu melden, die dies im Klassenbuch vermerkt. Für die versäumten Stunden ist in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Der Grund für das Fehlen (z.B. Krankheit, Familienereignisse, Vorstellungsgespräche) ist bei jeder Entschuldigung anzugeben und ggf. von den Lehrkräften einzufordern.
Bei wiederholtem Fehlen einer Schülerin/eines Schülers behält sich die Schulleitung das Recht vor, ein ärztliches Attest einzufordern.
Eine Meldung im Sekretariat ist unbedingt erforderlich:

  •  wenn eine Schülerin/ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann bzw. von der Schule abgeholt werden soll (Meldung zuvor bei einer Lehrkraft erforderlich, s. o.)
  • bei Unfällen, Krankheitssituationen o. ä., in denen Lehrkräfte Entscheidungen getroffen haben (Krankenwagen/ Benachrichtigung der Eltern etc.) (Sinnvollerweise werden in den o. g. Fällen die Telefonate vom Sekretariat aus geführt.)

5. Umgang mit Schuleigentum und technischen Geräten

  • Alle sind verantwortlich für das Schuleigentum und verpflichten sich, die Einrichtungen, die Gebäude sowie die Sport-, Spiel-, Hof- und Grünanlagen mit Sorgfalt zu nutzen.
  • Wer im Schulbereich einen gravierenden Defekt entdeckt, der zu Schäden an Personen oder Sachen führen könnte, meldet dies unverzüglich im Sekretariat oder dem Hausmeister.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Schneebällen auf dem Schulgelände verboten.
  • Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und werden auf dem Schulgelände geschoben.
  • Innerhalb der Schulgebäude sind Ball- und Fangspiele, Seilspringen o. ä. untersagt.
  • Es darf nichts aus den Fenstern geworfen werden.
  • Wegen der begrenzten Schulhoffläche kann nur mit Softbällen gespielt werden.
  • Umweltschutz (Bewahrung der Schöpfung) ist ein für uns alle verpflichtendes Anliegen. Wir achten deshalb auf Sauberkeit und sammeln Müll getrennt. Im Winter achten wir darauf, dass Fenster nicht unnötig offen stehen. Beim Verlassen eines Raumes schalten wir das Licht aus.
  • Getränkedosen sind auf dem Schulgelände unerwünscht.
  • Für die verschiedenen Fachräume (Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Turnhalle) sowie die Bibliothek bestehen verbindliche Benutzeranweisungen.
  • Die Unterrichtsräume, Wandtafeln, Whiteboards, Mobiliar und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Toiletten sollten so verlassen werden, wie man sie selbst vorfinden möchte.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde werden in allen Klassen- und Kursräumen die Stühle auf die Tische gestellt. Die aushängenden Klassenbelegungspläne erleichtern die Übersicht.
  • Die Räume sind zu fegen, die Tafel wird gereinigt.
  • Klassenräume werden in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften gestaltet. Alle achten darauf, dass die Wände beim Aufhängen der Bilder nicht beschädigt werden.
  • Der Gebrauch von Handys ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Handys sind grundsätzlich abzuschalten und auch in den Pausen nicht zu nutzen. Dasselbe gilt für persönliche technische Geräte wie Walkman, Discman, MP3-Player u. ä. Sie gehören nicht in die Schule, sind bei Verlust nicht versichert und können von den Lehrkräften vorübergehend eingezogen werden. Die Geräte sind dann durch die Eltern bei der Schulleitung abzuholen.
  • Auf dem Schulgelände ist das Fotografieren grundsätzlich verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  • Die Schulhöfe werden in der Regel zu Beginn der Mittagspause von dem eingeteilten„Hofdienst“ vom groben Müll befreit.

6. Schulfahrten und Besinnungstage

Schulfahrten und Besinnungstage gehören zum Erziehungs- und Bildungskonzept der Elisabethenschule und sind verpflichtende Schulveranstaltungen.
Besinnungstage können in den Klassen 10 stattfinden.
Keine Schülerin/kein Schüler soll aus finanziellen Gründen auf eine Schulfahrt verzichtenmüssen. Anträge auf Unterstützung werden an die Schulleitung gerichtet.

7. Zum Feiern von Festen

Wir wünschen und unterstützen Feste,

  • die von vielen Schülerinnen und ihren Lehrer/innen gemeinsam getragen werden,
  • die in der Größe überschaubar sind, möglichst in unseren eigenen Räumen bzw. auf dem Schulgelände stattfinden, z. B. Klassenfeste, Jahrgangsfeste, Feste einzelner Stufen. Lehrer sind hierbei keine Aufsichtskräfte sofern es sich um Veranstaltungen handelt, die nicht von der Schule organisiert wurden. Untersagt sind:
    • Discos und Massenveranstaltungen mit überwiegend schulfremden Besuchern
    • Veranstaltungen, bei denen Lehrkräfte nur als Aufsicht gefragt sind.

 

8. Morgengebet und Gottesdienste

Der Schulalltag der Elisabethenschule beginnt in den Klassen mit einem Gebet bzw. einer Besinnung. Texthefte liegen in den Räumen aus.
Gottesdienste sind an der Elisabethenschule ein fester Bestandteil des Schulalltags.

  1. Die Elisabethenschule ist eine kirchliche Schule und damit nicht weltanschaulich neutral. Neben der gedanklichen Auseinandersetzung mit dem Christentum im Religionsunterricht ist uns deshalb auch das gemeinsame praktische Erleben und Feiern des Glaubens in den Gottesdiensten ein wichtiges Anliegen.
  2. Gottesdienste feiern bedeutet in erster Linie Dank für „Gottes Dienst“ an uns. Die Mitte des christlichen Glaubens ist ja, dass Gott uns entgegenkommt in Jesus Christus und uns liebevoll annimmt, unabhängig von Noten oder Begabung. Im Gottesdienst können wir alles, was uns freut oder bedrückt, auch in der Schule, vor Gott bringen.
  3. Auch wer nicht an Gott glaubt, findet in den Gottesdiensten Anregungen zum Nachdenken und die Gelegenheit zu Stille und gemeinsamen Singen. Wer an seinem Wohnort keinen Bezug zur Kirche mehr hat, kann im Rahmen der Schulgemeinde kennen lernen, wie Gottesdienste ablaufen und gestaltet werden können.
  4. Die Gottesdienste in den Jahrgangsstufen werden fast immer von Klassen oder Religionskursen mit vorbereitet und durchgeführt. Die Teilnahme daran ist deshalb auch ein Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der Mitschüler/innen.
  5. In den großen Gottesdiensten für die ganze Schule wird unsere Schulgemeinschaft über alle Jahrgangsstufen hinweg besonders deutlich spürbar.
  6. Die Gottesdienste finden in der Unterrichtszeit (Klassenstunde) statt, sind also Schulveranstaltungen wie z. B. auch Wandertage oder Klassenfahrten. Alle Schüler/innen sollen daran teilnehmen.
  7. Schüler/innen, die aus persönlichen Gründen an einem Jahrgangs-Gottesdienst nicht teilnehmen möchten, sollen dies im Vorfeld in einem Gespräch mit einem Schulseelsorger oder der Klassenlehrer/in klären.
  8. Es ist in unseren Augen ein großer Wert, wenn im Rahmen des Schulalltags deutlich werden kann, dass es Wichtigeres als Schule und Leistung gibt. Dies geschieht hoffentlich im Umgang miteinander, aber auch wesentlich in den Gottesdiensten. Alle Schüler/innen, Eltern, Kolleginnen und Kollegen bitten wir, über die Gottesdienste und ihre Gestaltung ins Gespräch zu kommen und diese Tradition der Elisabethenschule mit zu tragen und lebendig zu halten. Die Gottesdienstpläne hängen in den Klassen bzw. Kursräumen und im Lehrerzimmer aus. Während ihrer Unterrichtsstunde, die wegen eines Stufengottesdienstes ausfällt, gehen die Fachlehrkräfte, je nach ihrer Konfession, in den Gottesdienst mit. Klassen- und Fachlehrkräfte erinnern ihre Unterrichtsgruppen an den Termin des Gottesdienstes.

Hofheim, den 24.08.2010
gez. Manfred Lorenz    Schulleiter                                                           gez. Heike Barthel (Vorsitzende des Elternbeirates)